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Veröffentlicht am 11. April 2025 · von Coinator-Team

Die 6. Geldwäscherichtlinie und Krypto: Neue Anforderungen für Banken

Mit dem EU-AMLA-Paket und der 6. Geldwäscherichtlinie wird die AML-Landschaft europaweit harmonisiert. Was bedeutet das konkret für Banken mit Krypto-Exposure?

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Im Juni 2024 trat das EU-AMLA-Paket (Anti-Money Laundering Authority) in Kraft — bestehend aus der Verordnung über die neue EU-AML-Behörde, einer neuen AML-Verordnung (AMLR) und der Richtlinie (EU) 2024/1640, die gemeinhin als 6. Geldwäscherichtlinie (6. GwRL / 6AMLD) bezeichnet wird. Für die deutsche Umsetzung im Geldwäschegesetz wird bis Juli 2027 Zeit gegeben — aber die Vorbereitungen sollten längst laufen.

Was ist neu?

Die 6. GwRL bringt drei Veränderungen, die für Banken mit Krypto-Berührungspunkten besonders relevant sind:

1. Direkt anwendbare EU-Verordnung

Anders als bisher ist die AML-Verordnung (AMLR) ein direkt anwendbares EU-Gesetz, das nicht erst in nationales Recht umgesetzt werden muss. Das reduziert die Fragmentierung, mit der AML-Pflichten bisher zwischen Mitgliedstaaten unterschiedlich aussahen.

2. Senkung der Bargeld-Grenze auf 10.000 €

Für Bargeld-Transaktionen greift EU-weit eine Obergrenze von 10.000 €. Das betrifft Krypto indirekt: Physische Meetings zum BTC-Kauf („OTC cash trades") werden AML-rechtlich zur Pflicht-Dokumentation.

3. Erweiterte Sorgfaltspflichten für selbstverwahrte Wallets

Bei Übertragungen zwischen einem CASP und einer selbstverwahrten Wallet eines Kunden ab 1.000 € sind erweiterte KYC-Prüfungen Pflicht. Banken, die als Zahlungspartner für Krypto-Onramps dienen, müssen sicherstellen, dass die Wallet-Adresse tatsächlich ihrem Kunden gehört (sogenannte address verification).

Was bedeutet das für Banken?

Banken mit Krypto-Kunden (etwa als Partnerbank für Onramps oder als Verwahrer für institutionelle Kunden) stehen vor einer doppelten Herausforderung:

  • Mehr Tiefe: Die Sorgfaltspflichten gehen über die reine Kunden-Identifizierung hinaus. Gegenpartei-Analysen und Mittelherkunfts-Prüfungen werden zu Standard-Prozessen.
  • Mehr Breite: Auch Fiat-Gutschriften aus Krypto-Transaktionen (z. B. BTC-Verkäufe) unterliegen erhöhten Prüfpflichten.

Zitat aus unseren Gesprächen mit AML-Abteilungen:

„Wir können nicht mehr sagen, das ist Krypto, da schauen wir nicht hin. Die 6. GwRL macht uns zu einer Partei, die genauso wissen muss, woher das Geld kommt, wie bei einer klassischen Überweisung."

Wie on-chain-Forensik Banken unterstützt

Für die Mittelherkunftsprüfung bei Krypto-Transaktionen ist die klassische KYC-Logik ungeeignet — Kunden können keinen „Gehaltszettel" für erhaltene BTC liefern. Stattdessen braucht es on-chain-basierte Evidenz: Woher kommt die Adresse, was war ihre Transaktionshistorie, gibt es Verknüpfungen zu Mixern, Sanktions-Listen oder Verdachtsclustern?

Genau das liefert Coinator. Ein typischer Workflow in einer Bank-Compliance-Abteilung:

  1. Kunde überträgt Coins an die Bank-Verwahrungs-Adresse.
  2. System prüft automatisch die Adress-Historie in Coinator.
  3. Flagge bei Verdacht (Mixer-Kontakt, OFAC-Nähe, ungewöhnliche Fan-in-Muster).
  4. Manuelle Nachprüfung durch Compliance-Team mit Detail-Report.

Unsere Einschätzung

Die 6. GwRL markiert das Ende der Grauzone, in der sich manche Banken bislang bei Krypto-Themen zurückgehalten haben. Wer nicht aktiv prüft, trägt das Risiko — und Nicht-Prüfen ist keine Option mehr.

Banken und AML-Abteilungen, die einen strukturierten Aufbau von On-Chain-Kompetenz planen, können bei uns Beratung und Schulungen anfragen.